Mit dem aktuellen Wettbewerb lohnt sich der Umstieg auf die E-Rechnung ganz besonders: Unter allen E-Rechnungs-Teilnehmern werden sechs Mal 10'000 Franken verlost! Den Gewinnern werden Rechnungsbeträge, die sie im 2011 per E-Rechnung bezahlen, bis zu einer Gesamthöhe von 10'000 Franken zurückerstattet. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt automatisch, wenn Sie sich bis 31. Dezember 2010 im E-Banking bei Ihren Rechnungsstellern für die E-Rechnung anmelden. Sie nutzen bereits die E-Rechnung? Umso besser: Dann sind Sie bei der Verlosung natürlich ebenfalls dabei.
Und so funktionierts: Loggen Sie sich in Ihr E-Banking ein, aktivieren Sie die «E-Rechnung» und melden Sie sich dann über die Rechnungsstellerliste im E-Banking bei Ihren Rechnungsstellern an.
Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb
- Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Teilnahmeberechtigung: Am Wettbewerb teilnehmen können alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz. Ausgenommen sind die Mitarbeitenden von SIX Paynet AG, die E-Rechnungs-Mitarbeitenden der an SIX Paynet AG angeschlossenen Banken, die E-Rechnungs-Mitarbeitenden der Schweizerischen Post, Mitarbeitende bei mit dem Wettbewerb beauftragte Drittfirmen sowie alle mit genannten Mitarbeitenden im gleichen Haushalt lebenden Personen.
- Teilnahmevorgang: Die Teilnahme ist bis 31.12.2010 möglich und erfolgt automatisch durch die Anmeldung im E-Banking für die E-Rechnung bei einem oder mehreren Rechnungsstellern. Wer nur am Wettbewerb teilnehmen möchte, sendet eine ausreichend frankierte Postkarte an:
PostFinance, Wettbewerb E-Rechnung, Nordring 8, 3030 Bern oder
SIX Paynet AG, Wettbewerb E-Rechnung, Hardturmstrasse 201, Postfach, 8021 Zürich. - Gewinnerermittlung: Die Wettbewerbsteilnahme ist pro Teilnehmerin und Teilnehmer nur einmal möglich. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden im Januar 2011 ermittelt und persönlich benachrichtigt. Die sechs Gewinner werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung auf der Website www.e-rechnung.ch publiziert.
- Gewinn: Den Gewinnern werden Rechnungsbeträge, die sie im 2011 per E-Rechnung bezahlen, bis zu einer Gesamthöhe von 10'000 Franken gegen Vorweisung entsprechender Belege zurückerstattet. Ohne Belege erfolgt keine Rückerstattung. Allfällige Restguthaben verfallen und werden nicht bar ausbezahlt.
